Austragungsbedingungen
(Stand: 09.01.2024)
Hallo Trialfahrer, Teilnehmer des D-Cup, Mitglieder der DTSG und am D-Cup Interessierte,
einigen von euch ist aufgefallen, dass sich die Austragungsbedingungen unter 4.4 "Begriffsbestimmungen der Motorräder" geändert haben.
Ab sofort dürfen auch moderne Monoshocker an den Veranstaltungen teilnehmen.
Hintergrund ist, dass mehrmals der Wunsch an die Mitglieder der DTSG e.V. herangetragen wurde, dass auch ältere,
bereits wassergekühlte, Motorräder gerne an Veranstaltungen zum D-Cup teilnehmen würden.
Dies ist mit der Änderung der Austragungsbedingungen nun möglich.
Wichtig ist dabei, dass solche Motorräder nur außer der Wertung teilnehmen (ADW) und der Veranstalter dafür Sorge tragen muss, dass diese Teilnehmer auch versichert sind.
Denn moderne Motorräder - und als solche gelten auch die frühen, wassergekühlten Monos - gehören nicht mehr zum Breitensport sondern zum Clubsport und der Veranstalter muss für eine dementsprechende Genehmigung sorgen.
Es bleibt abzuwarten, wie viele Veranstalter den Weg gehen werden, parallel zu einem Lauf zum D-Cup auch eine Clubsportveranstaltung anzumelden, damit moderne Motorräder teilnehmen können.
Wichtig ist, sich vor einer Veranstaltung beim Veranstalter zu informieren, ob wassergekühlte Motorräder an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.
Wir hoffen, hiermit etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben - falls ihr noch Fragen zu diesem Thema habt, sprecht uns bitte an.
Euch alles Gute,
der Vorstand der DTSG e.V.